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Polen; | Ergänzungsprotokoll zum deutsch-polnischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag
Am wurde zwischen dem Auswärtigen Amt und dem polnischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaftspolitik ein ”Änderungs- und Ergänzungsprotokoll” zum deutsch-polnischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) unterzeichnet. Mit diesem Protokoll haben sich beide Seiten auf eine Ergänzung und Präzisierung des IFV von 1989 geeinigt. Wie das BMWA mitteilt, stellen die jetzt vereinbarten Änderungen und Ergänzungen eine deutliche Verbesserung des Rechtsschutzes für die große Zahl deutscher Investoren in Polen dar. Insbesondere sind klärende Regelungen für den Fall einer Entschädigung aus staatlichem Handeln mit enteignungsgleichem Charakter getroffen worden. Zudem kann der Investor künftig wegen sämtlicher Streitigkeiten aus dem IFV ein internationales Schiedsgericht anrufe...