Einkünfte eines
Rentenberaters;
Abgrenzung gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit
Es ist die Frage gestellt worden, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG erzielt. Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater ist gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar. Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist ebenfalls nicht gegeben, da diese inhaltlich keine oder nur geringe Überschneidungen bieten.
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - ESt-Kurzinfo 2012/6
Fundstelle(n):
ZAAAE-09112