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NWB Nr. 20 vom Seite 1653

Elektronische Abgabe der Steueranmeldungen für Versicherungs- und Feuerschutzsteuer

Das Bundeszentralamt für Steuern ist seit dem die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Dies umfasst auch die Außenprüfung. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern (§ 8 VersStG; § 8 FeuerschStG).

Seit dem besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege über das BZStOnline-Portal abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Versicherung_Feuerschutzsteuer/Elektronische_Abgabe/elektronische_abgabe_node.html.