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IWB 12/2003

Schweden; | AHK-Service für Lohn- und Finanzbuchhaltung

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) bietet speziell für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum einen kompletten administrativen Service für unselbständige Niederlassungen und Filialen, Betriebsstätten und Tochtergesellschaften an. Näheres: Deutsch-Schwedische Handelskammer, Stockholm, Tel.: 00 46/8/6 65 18 35, www.handelskammer.cci.se/ust, Ansprechpartnerin: Marion Kjellander. • Hinweis: Jedes Unternehmen, das in seinem Sitzland zur Umsatzsteuer registriert ist, in Schweden jedoch nicht stpfl. ist, hat das Recht auf Erstattung gezahlter schwedischer Umsatzsteuer. Die Vergütung erfasst i. d. R. betrieblich veranlasste Reisekosten wie z. B. Aufwendungen für Übernachtung, Mietwagen, Taxi, Benzin, Montagekosten. Vergütungsanträge für das Jahr 2002 müssen ...