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IWB 12/2003

Norwegen; | Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer

Der norwegische Zoll verlangt bei Einfuhren aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten die Angabe der USt-IdNr. des EU-Unternehmens und die Steuernummer des Norwegers. Die Regelung gilt nach Auskunft der deutschen Auslandshandelskammer bereits seit . Die norwegische Regierung bezweckt mit der Registrierung der Steuernummern u. a. eine bessere Kontrolle der stpfl. Montageleistungen in Norwegen. Kontakt: Deutsch-Norwegische Handelskammer, Oslo, Tel.: 00 47/ 10, Fax: 00 47/ 22, e-mail: info@handelskammer.no (WIN 6/2003, S. 12 f.).

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