Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 118/11 EFG 2012 S. 1184 Nr. 12
Gesetze: § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, §
14 Nr. 2 GrEStGBGB 80 Abs. 1, § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82 Satz 1, § 311 b
Abs. 1, § 313 a.F.
Festsetzung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Stiftung des Privatrechts
Leitsatz
1. Ein Stiftungsgeschäft zur
Errichtung einer Stiftung des Privatrechts, in dem der Stifter die Übertragung
des Eigentums an einem Grundstück zusichert, bedarf nicht der notariellen
Beurkundung.
2. Die mit der staatlichen
Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig entstehende Verpflichtung zur
Übereignung eines inländischen Grundstücks gemäß Zusicherung in einem wirksamen
Stiftungsgeschäft löst die
GrESt-Pflicht aus, nicht erst die
nachfolgende Übertragungserklärung und Auflassung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 945 Nr. 15 EFG 2012 S. 1184 Nr. 12 ErbStB 2012 S. 208 Nr. 7 UVR 2012 S. 167 Nr. 6 Ubg 2012 S. 577 Nr. 8 PAAAE-08969
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