Erlangung eines geldwerten Vorteils beim Erwerb einer
vermieteten Wohnung aus dem Wohnungsbestand des früheren
Bundeseisenbahnvermögens durch Bedienstete der Bundesbahn
Leitsatz
Vorteile für eine Beschäftigung
werden gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst
worden sind, wobei ist keiner konkreten Gegenleistung für eine einzelne
Dienstleistung des Arbeitnehmers bedarf.
Erfolgt der Verkauf von
vermieteten Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen im Zuge von
Privatisierungsbestrebungen der Deutschen Bundesbahn auch an deren Bedienstete,
besteht keine Veranlassung Zusammenhang zum Dienstverhältnis.
Wird einem Bediensteten aufgrund
eines Wohnungsfürsorgevertrages ein Vorkaufsrecht für eine an ihn vermietete
Wohnung eingeräumt, wonach er 10 % weniger als den Marktpreis zu zahlen hat,
liegt insoweit ein geldwerter Vorteil nur vor, wenn ein Erwerb über
Inanspruchnahme dieses Vorkaufsrechts erfolgt.
Fundstelle(n): HAAAE-08963
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