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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 825/09

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19

Erlangung eines geldwerten Vorteils beim Erwerb einer vermieteten Wohnung aus dem Wohnungsbestand des früheren Bundeseisenbahnvermögens durch Bedienstete der Bundesbahn

Leitsatz

  1. Vorteile für eine Beschäftigung werden gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst worden sind, wobei ist keiner konkreten Gegenleistung für eine einzelne Dienstleistung des Arbeitnehmers bedarf.

  2. Erfolgt der Verkauf von vermieteten Wohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen im Zuge von Privatisierungsbestrebungen der Deutschen Bundesbahn auch an deren Bedienstete, besteht keine Veranlassung Zusammenhang zum Dienstverhältnis.

  3. Wird einem Bediensteten aufgrund eines Wohnungsfürsorgevertrages ein Vorkaufsrecht für eine an ihn vermietete Wohnung eingeräumt, wonach er 10 % weniger als den Marktpreis zu zahlen hat, liegt insoweit ein geldwerter Vorteil nur vor, wenn ein Erwerb über Inanspruchnahme dieses Vorkaufsrechts erfolgt.

Fundstelle(n):
HAAAE-08963

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