Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in
einem Reihengeschäft bei Versendung
Leitsatz
1. Die steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft kann nicht der ersten
Lieferung zugeordnet werden, wenn die Versendung von den zweiten Abnehmern
beauftragt oder selbst durchgeführt worden ist.
2. Im Fall der Beauftragung der
Versendung durch den zweiten Abnehmer findet auch die Verschaffung der
Verfügungsmacht i. d. R. im Mitgliedstaat der ersten Lieferung mit der Übergabe
an den Frachtführer statt. In diesem Fall kann die innergemeinschaftliche
Beförderung nicht mehr dieser ersten Lieferung zugerechnet werden, denn die
zweite Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu
verfügen, findet ebenfalls im Mitgliedstaat der ersten Lieferung statt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2209 Nr. 36 DStR 2013 S. 8 Nr. 3 DStRE 2013 S. 363 Nr. 6 EFG 2012 S. 1502 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2012 S. 1723 PIStB 2012 S. 200 Nr. 8 UStB 2012 S. 152 Nr. 6 Ubg 2013 S. 264 Nr. 4 GAAAE-08959
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