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BFH 13.12.2011 VII R 49/10, StuB 9/2012 S. 373

Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO

Wickelt ein ehemals Verfügungsberechtigter eines fremden Bankkontos darüber Zahlungsvorgänge aus eigenen Geschäftsvorfällen für eigene Rechnung ab, so haftet die Bank für den Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, sondern Guthaben ohne Zustimmung des FA ausbezahlt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert (Bezug: § 5, § 72, § 154 Abs. 1 und 3, § 309 AO).

Praxishinweise

(1) Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift dürfen u. a. Guthaben nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen FA herausgegeben werden (§ 154 Abs. 3 AO)...