Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Darbietung einer männlichen Stripgruppe
Die Anwendung von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bzw. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf die u. a. aus Tanz und Musik bestehenden Leistungen einer männlichen Stripgruppe ist nicht schon allein deshalb ausgeschlossen, weil sich die Veranstaltungen der Gruppe von vornherein ausschließlich an ein weibliches Publikum richten und u. a. eine „erotisierende Wirkung” haben (Bezug: § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1, 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Kategorie Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind die Umsätze bestimmter kultureller Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände (z. B. Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen) steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die ...