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BFH 19.10.2011 XI R 40/09, StuB 9/2012 S. 372

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Darbietung einer männlichen Stripgruppe

Die Anwendung von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bzw. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf die u. a. aus Tanz und Musik bestehenden Leistungen einer männlichen Stripgruppe ist nicht schon allein deshalb ausgeschlossen, weil sich die Veranstaltungen der Gruppe von vornherein ausschließlich an ein weibliches Publikum richten und u. a. eine „erotisierende Wirkung” haben (Bezug: § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1, 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Kategorie Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind die Umsätze bestimmter kultureller Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände (z. B. Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen) steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die ...