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OFD Frankfurt/M. 07.03.2012 S 2137 A - 67 - St 210, StuB 9/2012 S. 365

Bildung von Rückstellungen im Kfz-Handel bei Teilnahme am Leasing-Restwertmodell der Audi AG

Die Audi AG hat im Oktober 2008 ein sog. „Leasing-Restwert-Modell” eingeführt, bei dem der Kfz-Händler den Neuwagen (ggf. auch den Vorführwagen) im Wege eines Leasingvertrags an den Leasingnehmer vermittelt und das Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit von der Leasinggesellschaft (hier: Audi Leasing – Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH) zu einem zu Beginn des Leasingvertrags mit der Leasinggesellschaft vereinbarten Restwert am Ende der Leasinglaufzeit zurück erwirbt.

Der Kfz-Händler verpflichtet sich daneben zur Zahlung eines Beteiligungsbetrags an die Audi AG, dessen Höhe von der vom Kfz-Händler gewählten Risikostufe abhängt. Im Gegenzug zu dieser Verpflichtung erhält der Kfz-Händler eine Zuzahlung durch die Audi AG (Restwertabsicherung) am Leasing...