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Bildung von Rückstellungen im Kfz-Handel bei Teilnahme am Leasing-Restwertmodell der Audi AG
Die Audi AG hat im Oktober 2008 ein sog. „Leasing-Restwert-Modell” eingeführt, bei dem der Kfz-Händler den Neuwagen (ggf. auch den Vorführwagen) im Wege eines Leasingvertrags an den Leasingnehmer vermittelt und das Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit von der Leasinggesellschaft (hier: Audi Leasing – Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH) zu einem zu Beginn des Leasingvertrags mit der Leasinggesellschaft vereinbarten Restwert am Ende der Leasinglaufzeit zurück erwirbt.
Der Kfz-Händler verpflichtet sich daneben zur Zahlung eines Beteiligungsbetrags an die Audi AG, dessen Höhe von der vom Kfz-Händler gewählten Risikostufe abhängt. Im Gegenzug zu dieser Verpflichtung erhält der Kfz-Händler eine Zuzahlung durch die Audi AG (Restwertabsicherung) am Leasing...