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IWB 11/2003

Österreich; | Koproduktion mit einem deutschen gemeinnützigen Theater

Wirkt ein deutsches Theater, dessen Gemeinnützigkeit seitens der deutschen Steuerbehörden bestätigt worden ist, an inländ. Gemeinschaftsveranstaltungen mit einer österreichischen Theater-Betriebs-GmbH mit, dann unterliegen die hierfür dem deutschen Theater gezahlten Pauschalvergütungen keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Art. 17 Abs. 3 i. V. mit dem Schlussprotokoll zum DBA-Deutschland gegeben. Allerdings sieht diese Bestimmung als Formalvoraussetzung vor, dass die Bestätigung von der ”zuständigen Behörde” erteilt wird. Gem. Art. 3 des Abkommens wäre dies das BMF in Berlin; es sei denn, dass das Ministerium die Befugnis zur Erteilung derartiger Bestätigungen an das örtlich zuständige Finanzamt delegiert hat; eine solche Delegierung ist allerdings v...