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BFH 15.2.2012 I B 124/11, StuB 9/2012 S. 364

Berücksichtigung des ausländischen Betriebsvermögens bei Inanspruchnahme einer Ansparrücklage

Für die Frage, ob eine im Inland ins Handelsregister eingetragene, gewerblich tätige Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft die für die Bildung einer Ansparrücklage maßgeblichen Betriebsgrößenvoraussetzungen des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1997 einhält, ist auch das im Ausland belegene Betriebsvermögen der ausländischen Kapitalgesellschaft mitanzurechnen (Bezug: § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1997).

Praxishinweise

Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes bezieht sich das Betriebsgrößenmerkmal auf das gesamte Betriebsvermögen des (Gewerbe-)Betriebs des Stpfl., ohne mit Blick auf die Belegenheit eine sachliche (inlandsbezogene) Einschränkung zu formulieren, so der BFH. Die ausländische Kapitalgesellschaft...