Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Keine Fünftel-Methode bei ausländischen Veräußerungsverlusten
Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte.
Die Kl., die im Streitjahr 2006 ihren Wohnsitz zeitweise im Inland hatten, veräußerten eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in der Schweiz mit einem erheblichen Verlust. Das FA berücksichtigte den Veräußerungsverlust im Rahmen des sog. negativen Progressionsvorbehalts unter Hinweis auf § 32b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EStG 2002 nur zu einem Fünftel. Danach sind bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes die in den steuerfrei bezogenen ausländischen Einkünften enthaltenen außerordentlichen Einkün...