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DRSC-Stellungnahme zu (revidierten) Erlöserfassungsregeln
Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen revidierten Entwurf zur Erlöserfassung (ED/2010/6) übersandt. Neben der grundsätzlichen Begrüßung eines überarbeiteten Entwurfs werden jedoch einzelne Bereiche genannt, die weiterhin einer genaueren Klarstellungen bedürfen, wie etwa die Definition von „ good” und „ service” oder etwa „ customer” und „ collaborator”. Neben anderen Feldern werden besonders die ausschweifenden Anhangangaben als kontraproduktiv erwähnt („ Proposed disclosures […] are excessive”). Weiterhin wird auch die retrospektive Anwendung der gesamten neuen Regelungen als möglicherweise hohe Hürde in der praktischen Umsetzung angesehen.