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Berücksichtigung von Steuerposten beim impairment-Test
I. Einführung
Ein Wertberichtigungsbedarf ( impairment loss) nach IAS 36 liegt vor, wenn der erzielbare Betrag ( recoverable amount) den Buchwert ( carrying amount) unterschreitet (IAS 36.59). Mangels eigenständiger Bedeutung innerhalb der IFRS ist der erzielbare Betrag als höherer aus Nutzungswert ( value in use) und beizulegender Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten ( fair value less costs to sell) definiert (IAS 36.6).
Ohne Differenzierung gelten die Vorgaben zur Bestimmung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs gleichermaßen für einzelne Vermögenswerte, zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs) bzw. Gruppen von CGUs mit und ohne zugeordnetem goodwill. Eine Formulierung eigener Regelungsbereiche für den einzelnen Vermögenswert und CGUs wurde – anders als innerhalb der US-GAAP – bewusst nicht in Erwägung gezogen. Insoweit strahlen die Vorgaben für den Wertminderungstest des einzelnen Vermögenswerts auf denjenigen der CGU aus.
Insbesondere vom Anwendungsbereich des IAS 36 ausgeschlossene Vermögenswerte sind somit nicht als Teil des Buchwerts einer CGU aufzunehmen. Betroffen sind u. a. Aktivposten aus Steuerlatenzen (IAS 36.2(c)) , die nach den Vorgaben des IAS 12 zu bilanzieren und som...