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Schenkungsteuer | Behandlung von Erwerbsnebenkosten
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleich lautenden Erlassen vom zur Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung Stellung genommen. Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung zwangsläufig folgende Kosten anfallen: allgemeine Erwerbsnebenkosten (Kosten der Rechtsänderung, z. B. Kosten für Notar- oder Handelsregister), Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld der Schenkung, Kosten zur Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung, Kosten für Rechtsbehelfsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren im Steuerfestsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren, Kosten eines Gutachters für die Ermittlung des gemeinen Werts von Grundbesitz, Betriebsvermögen oder nicht noti...