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Oberste FinBeh der Länder 19.04.2012 , NWB 19/2012 S. 1573

Grundsteuer | Neuer Vorläufigkeitsvermerk

Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind, gem. gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom vorläufig durchzuführen. Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 287/11) anhängig. Mit der Beschwerde wird u. a. die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung gerügt. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seien aufgrund der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des bzw. – im Beitrittsgebiet – [i]Pahlke, NWB 40/2010 S. 3172des und darauf beruhenden Wertverzerrunge...