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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette
Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug nach dem nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der bis zum 15. 12. 2004 gültigen Fassung zu berichtigen.
Vor Inkrafttreten der Änderung des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) mit Wirkung ab 16. 12. 2004 minderten sog. Herstellerrabatte zwar umsatzsteuerentlastend das Entgelt des ersten Lieferanten in der Lieferkette (des „Herstellers”), nicht jedoch den Vorsteuerabzug des Rabattempfängers. Der deutsche Gesetzgeber hat die ihm unionsrechtlich eingeräumte Möglichkeit, eine gesetzliche Regelung für die Kürzung des Vorsteuerabzugs zu treffen, erst verspätet wahrgenommen...