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Polen; | Steueraufhebung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat das ”Gesetz über die Steueraufhebung und die Vermögenserklärungen” für verfassungswidrig erklärt. Das durch die Regierung geforderte Gesetz sah eine einmalige Steuerzahlung der nicht offenbarten Einkünfte und eine allgemeine Pflicht aller Bürger zur Abgabe detaillierter Erklärungen über den Stand ihrer Vermögen vor. Das Gesetz war vom Präsidenten vor den Verfassungsgerichtshof gebracht worden, weil er erhebliche Bedenken über dessen Verfassungsmäßigkeit hatte. Der Gerichtshof hat diesen Bedenken zugestimmt und eindeutig entschieden, dass das Gesetz mit den Grundregeln der Verfassung unvereinbar ist. Die verletzten Prinzipien umfassen in erster Linie den Grundsatz des Vertrauens in den Staat und in das durch ihn gesetzte Recht und den Grundsatz der Gerechtigke...