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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 2 U 230/11 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur möglichen summarischen Prüfung ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, nach der ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) Beiträge für im Unfallhilfebereich Beschäftigte eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege erheben kann.

Fundstelle(n):
PAAAE-08729

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