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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 12 R 506/10

Leitsatz

Leitsatz:

Ein (rentenschädliches) Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt vor, wenn kein schwankendes Einkommen (hier: Arbeitslosengeld) in den beiden ersten Monaten des Zusammentreffens von Rente und diesem Hinzuverdienst gegeben ist.

Fundstelle(n):
LAAAE-08726

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