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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 12 AL 5192/11

Leitsatz

Leitsatz:

Die Härtefallregelung des § 324 Abs. 1 Satz 2 SGB III bezieht sich nur auf die vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses zu beantragenden Leistungen der Arbeitsförderung nach § 324 Abs. 1 Satz 1 und ist daher auf das nachträglich zu beantragende Insolvenzgeld nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAE-08725

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