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IWB 10/2003

Österreich; | KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG

Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländ. Organschaften abstellt und damit im Allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländ. Rechtsvorschriften nicht zulässt (s. auch EAS 1981 und die österreichisch-deutsche Verständigung v. , AÖFV Nr. 62/1999 sowie die österreichisch-schweizerische Verständigung AÖFV Nr. 34/2000). Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99 % an einer österreichischen GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG...