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Einkommensteuer; | Antragsfrist für die ESt-Veranlagung bei rückwirkendem Inkrafttreten des DBA mit den VAE
Die im Zustimmungsgesetz zum DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eröffnete Möglichkeit, Steuerfestsetzungen für den Zeitraum der Rückwirkung des Abkommens auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist innerhalb von vier Jahren nach dem Ablauf des Jahres 1996 nachzuholen, gilt entsprechend für den Antrag auf Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG 1992 (). • Hinweis: Im Streitfall war der Kl. im Streitjahr 1992 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) tätig. Von seinem Arbeitslohn i. H. von ca. 250 000 DM behielt der Arbeitgeber LSt ein und führte diese ab. Durch Art. 29 Abs. 2 Buchst. a DBA-VAE, das am 10. 8. 1996 in Kraft getreten ist, wurde der Arbeitslohn des Kl. rückwirkend zum 1. 1. 1992 steuerfrei gestellt. Im Mai 1999 gab der Kl. die ESt-Erklärung 1992 ab, um die einbehaltene LSt erstattet zu beko...