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IWB 9/2003

Slowakische Republik; | Änderungen der Steuer auf den Verkauf und die Übertragung von Immobilien

Durch eine Gesetzesnovelle wurde mit Wirkung ab das Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer und die Steuer auf den Übergang bzw. die Übertragung von Immobilien (s. Gesetzblatt der Slowakischen Republik, Nr. 201/2002) bzgl. der Höhe der Steuersätze beim Übergang bzw. der Übertragung von Immobilien geändert. Der Steuersatz für Personen der I. Steuergruppe beträgt bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 0 - 1 Mio Sk 0,5 % und bei einer Steuerbemessungsgrundlage von über 1 Mio Sk 1,0 % der Steuerbasis. Für Personen der Steuergruppe II erhöht sich der Steuersatz auf 2 %. Bei Personen der Steuergruppe III beträgt der Steuersatz 3 % bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 0 - 1 Mio Sk, 4 % bei einer Steuerbemessungsgrundlage von über 1 Mio bis 2 Mio Sk, 5 % bei einer Steuerbemessungsgrund...