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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 340/10

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b

Abgrenzung Vermietungs-Beförderungsleistung bei Überlassung von Draisinen

Leitsatz

  1. Befördern beinhaltet die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, unabhängig aus welchem Grund sie erfolgt.

  2. Eine Beförderungsleistung kann auch vorliegen, wenn sie aus Gründen der Freizeitgestaltung erfolgt.

  3. Die Überlassung von Draisinen an Gäste beinhaltet keine Beförderungsleistung, auch wenn für die Fahrt eine Begleitperson gestellt wird.

  4. Der Schwerpunkt der Leistung liegt in dem Überlassen des Beförderungsmittels, damit ist eine Vermietungsleistung gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1534 Nr. 24
NAAAE-08546

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