Darlehensverzicht des Veräußerers mindert die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage
Änderung nach § 164 AO als Verstoß gegen Treu und Glauben
Leitsatz
1. Der Verzicht des Veräußerers auf ein dem Erwerber gewährtes Darlehen über einen Teilbetrag des Kaufpreises führt zu einem
Rückfluss von im Zusammenhang mit dem Erwerb geleisteten Aufwendungen. Eine solche Minderung des Anschaffungspreises i. S.
d. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB mindert auch die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage.
2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob in extremen Ausnahmefällen eine Änderung im Hinblick auf einen Vorbehalt der Nachprüfung
gem. § 164 Abs. 2 AO gegen Treu und Glauben verstoßen kann.
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 443 Nr. 10 UAAAE-08535
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