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Umsatzsteuer | BMF zur Privatnutzung eines unternehmerischen Gegenstands durch Kleinunternehmer
Das BMF äußert sich zur privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands durch einen KIeinunternehmer:
[i]Wertabgabe beim Kleinunternehmer nicht steuerbarNutzt ein Kleinunternehmer einen dem Unternehmen zugeordneten Gegenstand auch privat, ist die Privatnutzung nicht als Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar. Die Privatnutzung ist daher bei der Berechnung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nicht zu berücksichtigen.
Dies gilt auch dann, wenn der Kleinunternehmer den Gegenstand zu einer Zeit erworben hat, [i]Vorsteuerberichtigung beim Wechsel zur Besteuerung nach § 19 UStGals er noch nicht Kleinunternehmer war oder auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichtet hat, so dass er die Vorsteuer geltend machen konnte. In diesem Fall ist allerdings der Vorsteuerabzug zu berichtigen (§ 15a Abs. 7 UStG unter Berücksichtigung der Grenzen nach § 44 UStDV).
[i]Bei Regelbesteuerung erhöht Privatnutzung den GesamtumsatzIst ein Unternehmer kein Klein...