Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Verluste aus Vermietung und Verpachtung in EU-Mitgliedstaaten
Dem EuGH werden die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn eine in Deutschland unbeschränkt stpfl. natürliche Person, die hier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedstaat entstehen, bei der Einkommensermittlung nicht abziehen kann? (2) Für den Fall, dass diese Frage zu verneinen ist: Widerspricht es Art. 43 und Art. 56 EG, wenn die erwähnten Verluste nicht im Wege des sog. negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden können? ().