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Passivierung oder keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-08186Nachdem die korrekte Formulierung von qualifizierten Rangrücktrittserklärungen in den letzten Jahren mehr ein gesellschafts-/insolvenzrechtliches Thema war, hat sich der BFH jüngst mit der bilanziellen Behandlung von qualifizierten Rangrücktrittserklärungen auseinandergesetzt ( NWB MAAAE-03244).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Sachverhalt der Entscheidung
[i]Darlehen zur Ingangsetzung des GeschäftsbetriebsDie Klägerin, eine GmbH, hatte mit ihrer alleinigen Gesellschafterin einen Darlehens- und Rangrücktrittsvertrag abgeschlossen, worin sich die Alleingesellschafterin verpflichtete, der Klägerin zur Ingangsetzung ihres Geschäftsbetriebs ein entsprechend dem finanziellen Bedarf abrufbares verzinsliches Darlehen mit einem Kreditrahmen von bis zu 15 Mio. DM zu gewähren. Sicherheiten wurden keine gestellt. Das Darlehen war von jeder der Parteien jederzeit kündbar. § 3 und § 4 der Vereinbarung enthielten die Regelungen zum Rangrücktritt. In der Rangrücktrittsvereinbarung nicht enthalten war die Formulierung, dass die im Rang zurückgetretenen Verbindlichkeiten auch aus sonstigem freiem Vermögen zu bedienen sind.
[i]Finanzamt: Passivierung dieser Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nicht möglichNach einer Außenprüfung wurde die...