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Einkommensteuer; | Zurechnung von Unterhaltsleistungen eines beschränkt Steuerpflichtigen
(1) Unterhaltsleistungen, die von einem nicht oder nur beschränkt stpfl. Geber gewährt werden, sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. (2) Das in § 12 Nr. 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz EStG niedergelegte Korrespondenzprinzip, das eine Doppelbesteuerung wiederkehrender Leistungen im Inland vermeiden soll, ist weder zwangsläufig noch vollständig. (3) Für die Spezialvorschrift des § 22 Nr. 1a EStG bleibt mangels unbeschränkter Steuerpflicht von Geber und Nehmer kein Raum (, EFG 2003, S. 92). • Hinweis: Streitig war, ob und in welcher Höhe Unterhaltsleistungen des in Monaco lebenden Ehemannes an die im Inland lebende Ehefrau (Klin.) bei dieser als wiederkehrende Bezüge i. S. des § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern sind. Nach § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG sind wiederkehrende Bezüge, die u. a. einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gewährt werde...BStBl II 1974, S. 101