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OFD Frankfurt/Main 11.02.2003 S 2300 A - 21 - St II 22, IWB 7/2003
Einkommensteuer; | beschränkte Steuerpflicht für Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstandsmitglieder
Die OFD Frankfurt am Main hat mit Rundverfügung v. (S 2300 A - 21 - St II 22) Stellung zur beschränkten Steuerpflicht für Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstandsmitglieder nach § 49 Abs. 1 Nr. 4c EStG (StÄndG 2001) genommen.