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Einkommensteuer | Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst
Mit Urteilen vom sowie hat der BFH entschieden, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit – unabhängig davon, ob absehbar oder nicht – länger als vier Monate auf den Beginn des Zivildienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, weder lückenhaft ist noch gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Entscheidungen sind eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung. Die im Gesetz geregelte Viermonatsfrist darf nach Auffassung des III. Senats des BFH durch die Gerichte nicht verlängert werden, weil das Gesetz insoweit keine Regelungslücke [i] BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - III R 68/10 NWB JAAAE-07597 enthält. Auch habe der Gesetzgeber nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, weil er Kinder, die s...