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Doppelbesteuerung; | Besteuerung von Sondervergütungen nach DBA-USA
(1) Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens statt des beklagten Finanzamts ein anderes Finanzamt für den Steuerfall zuständig, weil die Zuständigkeit an das Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze anknüpft und der Kläger diese Grenze über eine gewisse Zeit hin nicht mehr erreicht hat, so führt dies nicht zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Das ursprünglich beklagte Finanzamt bleibt vielmehr Verfahrensbeteiligter. (2) Hat eine deutsche KG von ihrem Gesellschafter ein verzinsliches Darlehen erhalten und mit dem Darlehensbetrag Anteile an einer US-amerikanischen Personengesellschaft erworben, so hindert das DBA-USA 1954/65 nicht die Erfassung der Darlehenszinsen als stpfl. Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters. (3) Der für die deutsche KG entstandene Zinsaufwand ist in einem solchen... BStBl II 1991, S. 444