Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich zunächst auf IAS 19 in der aktuell (bis Ende 2012) noch anzuwendenden Fassung. Paragrafenzitate aus IAS 19 beziehen sich daher (sofern nicht explizit anders erwähnt) auf diese (alte) Fassung von IAS 19.
Die mit dem Amendment vom Juni 2011 beschlossenen Neuerungen, die für ab beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind (wobei eine freiwillige frühere Anwendung nach IAS 19.172 n. F. zulässig ist), werden kompakt im Abschn. 7 (Rz 99) dargestellt. Wurde/wird nach altem Rechtsstand die Korridormethode angewendet, ist der Übergang auf die nunmehr einzig erlaubte OCI-Methode zum Beginn des Übergangsjahres (i. d. R. der ) retrospektiv nach IAS 8 durchzuführen (IAS 19.173 n. F.).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in 1. Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens (IAS objective). Pensionsrückstellungen sind daher unter IFRS i. d. R. deutlich höher als unter EStG und „altem...