Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Dividendenstripping
(1) Ein Erwerber wird auch dann wirtschaftlicher Eigentümer erworbener Aktien, wenn er gleichzeitig sog. neue Aktien an den Verkäufer rückveräußert. (2) Eine solche Gestaltung ist selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO, wenn der Verkäufer der Aktien nicht anrechnungsberechtigt war (, F, EFG 2003, S. 20). • Hinweis: Das FG bestätigt die BFH-Rechtsprechung zum sog. Dividendenstripping (Trennung von Stammrecht und Gewinnbezugsrecht; vgl. , BStBl II 2000, S. 527): Die Rückveräußerung der sog. neuen Aktien (ohne Dividendenbezugsberechtigung) an den bisherigen Anteilsinhaber führt nicht zur Rückübertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den erworbenen alten Aktien an den Veräußerer. Denn die zurückübertragenen neuen Aktien sind nicht...BStBl I 2000, S. 1392