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BFH 29.08.2002 V R 30/01, IWB 5/2003

Umsatzsteuer; | Internationale Schifffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee

(1) Die Internationale Schifffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee (ISHO) v. 22. 9. 1867 wurde durch das Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee v. (BGBl II 1975, S. 1406) aufgehoben. (2) Es bleibt unentschieden, ob der Bodensee als real geteilt anzusehen ist. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, stünden der Steuerbarkeit von dortigen Kioskumsätzen auf deutschen Schiffen ab dem Jahr 1984 keine allgemeinen Regeln des Völkerrechts i. S. des Art. 25 GG entgegen ().

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