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Wirtschaftsrecht; | Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
Der Generalanwalt Siegbert Alber ist in seinen Schlussanträgen v. in der Rs. C-167/01 zu folgendem Ergebnis gekommen: (1) Art. 43 und 48 EG sind dahin gehend auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Bestimmungen entgegenstehen, die auf die Errichtung von Zweigniederlassungen einer Gesellschaft die wegen der Vorteile in einem anderen Mitgliedstaat errichtet worden ist, die sich im Verhältnis zu einer Unternehmung ergeben, die nach dem Recht des Staates errichtet worden ist, in dem sich die Zweigniederlassung befindet, das für die Errichtung und Volleinzahlung strengere Bestimmungen enthält als das Recht des Gründungsstaats, und deren Zielsetzung aus der Tatsache abgeleitet wird, dass die Gesellschaft ihre Tätigkeit vollständig oder nahezu vollständig im Staat der Zweigniederlassung au...