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Umsatzsteuer | Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen Stellung genommen ( NWB MAAAE-06397). Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum neu geordnet, geändert oder aufgehoben. Mit dem Schreiben werden die nötigen Anpassungen in Abschn. 4.21.2 Abs. 3 und 4 UStAE sowie 4.21.5 Abs. 5 UStAE vorgenommen.
Die Grundsätze des Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die auf Verträgen beruhen, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt abgeschlossen wurden.