Rechtsfrage Es wird beantragt, festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen
seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG) und Art. 36 des
EWR -Abkommens verstoßen hat, dass es die Bestimmungen in Art. 46 Buchst. c der
konsolidierten Fassung der Ley de Regulación de los Planes y Fondos de
Pensiones (Gesetz über die Harmonsierung der Rentensysteme und Pensionsfonds),
in Art. 86 des Real Decreto Legislativo 6/2004 vom 29. Oktober 2004 , durch das
die konsolidierte Fassung der Ley de ordenación y supervisión de los seguros
privados (Gesetz über die Organisation und die Kontrolle privater Versicherungen) genehmigt wird, in Art. 10 des Real Decreto Legislativo 5/2004
durch das die konsolidierte Fassung der Ley del Impuesto sobre la renta de los
no residentes (Gesetz über die Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden)
genehmigt wird, und in Art. 47 der Ley 58/2003 de 17 de diciembre, General
Tributaria (Gesetz 58/2003 vom 17.12.2003 , Allgemeines Abgabengesetz) erlassen
und beibehalten hat, wonach in anderen Mitgliedstaaten ansässige ausländische
Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Rentensysteme anbieten, und in
Spanien als freie Dienstleister tätig werdende Versicherungsgesellschaften u.
a. zur Bestellung eines in Spanien ansässigen steuerlichen Vertreters
verpflichtet sind.