BFH - VIII R 4/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 23
Rechtsfrage
Führt ein Abfindungsbetrag für Namensgewinnscheine, die eine Beteiligung am Gewinn, nicht aber eine Beteiligung an einem etwaigen Liquidationserlös des ausgebenden Unternehmens vorsehen, zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, weil mit dem Abfindungsbetrag keine Teilhabe an der Wertentwicklung des Unternehmens vergütet, sondern ein zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Kapitals gewährt wird?
Abfindung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Genussrecht; Spekulationsgewinn; Steuerfreiheit
Fundstelle(n):
PAAAE-07757