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Steuerliches Zeitfenster für den Exit aus Liechtenstein
Grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge
In der Vergangenheit war Liechtenstein für Unternehmensgruppen ein beliebter Holdingstandort. Gesellschaften mit Sitz in dem Fürstentum wurden, gerne auch doppelstöckig, zwischengeschaltet und fungierten als Muttergesellschaft für in der EU befindliche operativ tätige oder rein grundbesitzende Tochterunternehmen. Die damit erhofften, meist rein steuerlichen, Vorteile wurden vor allem in den neunziger Jahren zunichte gemacht, da die Finanzverwaltung nicht selten nachweisen konnte, dass sich der Ort der Geschäftsleitung der liechtensteinischen Gesellschaften in Deutschland befand – die Gesellschaften waren doppelansässig und wurden damit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. In vielen mittelständischen Unternehmensstrukturen sind derartige Altgesellschaften trotzdem noch immer vorhanden. Sie verursachen auf der einen Seite laufende Kosten in Form von liechtensteinischen Steuern, jährlichen Repräsentanz- und Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite ruhen in den über Liechtenstein gehaltenen operativ tätigen ausländischen Tochtergesellschaften meist hohe stille Reserven. Es stellt sich die Frage, wie für Gesellschaften ein Exit aus Liechtenstein...