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Wichtige Änderungen im Steuerabkommen Schweiz – Deutschland
Am haben die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen unterzeichnet. Hiernach sollen unversteuerte Vermögenswerte der Vergangenheit regularisiert werden und zukünftige Kapitalerträge einer jährlichen Abgeltungsteuer unterliegen. Auf Druck der Europäischen Union und seitens der deutschen Opposition wurden am wichtige Änderungen vorgenommen.
I. Übersicht der Änderungen
Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf dem Aufsatz von Kubaile/Probst IWB 2011 S. 753 NWB TAAAD-93912 auf. Somit werden nur die wichtigsten Änderungen aufgezeigt, Hiernach soll gemäß Änderungsprotokoll vom insbesondere folgendes geändert werden:
[i]Steuersatz für RegularisierungDer Steuersatz für die Regularisierung der Vergangenheit (anonyme Einmalabgabe) beträgt neu 21 % bis 41 % (statt bisher 19 % bis 34 %). Hierzu wurde auch die bekannte Berechnungsformel wie folgt ergänzt:
Falls sl ≥ 0.34 (d. h. 34 %) und:
falls 1 Mio. ≤ Kr < 2 Mio., dann gilt sl`= 0.35
falls 2 Mio. ≤ Kr < 3 Mio., dann gilt sl`= 0.36
falls 3 Mio. ≤ Kr < 4 Mio., dann gilt sl`= 0.37
falls 4 Mio. ≤ Kr < 5 Mio., dann gilt sl`= 0.38
falls 5 Mio. ≤ Kr < 6 Mio., dann gilt sl`= 0.39>
falls 6 Mio. ≤ Kr < 7 Mio., dann gilt sl`= 0.40
falls 7 Mio. ≤ dann gilt sl`= 0.41