Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Slowenien; | neue Richtlinie für die Mehrwertsteuererhebung
Durch eine Verordnung des Ministers der Finanzen (s. ABl der Slowenischen Republik, Nr. 79/2002) ist das Verfahren der Anwendung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (s. ABl Nr. 89/1998 und 103/2001) neu geregelt worden. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt weiterhin 20 %, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz 8,5 %. In Kraft getreten sind jedoch einige Verschiebungen bei der Anwendung dieser Steuersätze. So gilt für Weine ab der MwSt-Satz von 20 %, anstelle des ermäßigten Satzes. Der Personenverkehr wird nur noch mit dem ermäßigten Satz besteuert. Nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig sind eine Reihe von Dienstleistungen im Gesundheitswesen, in Kultur und Sport etc.