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NWB BB 5/2012 S. 132

Neues Verfahren beim Gründungszuschuss

Die Bundesregierung hat eine neue Hürde zur Beantragung des Gründungszuschusses eingerichtet. Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss ab sofort nicht nur fachliche Kenntnisse (z. B. Businessplan) vorweisen können. Er muss auch belegen, dass er persönlich geeignet ist, eine selbständige Existenz aufzubauen. Dies geschieht durch einen Persönlichkeitstest (F-DUP-Test), der von Psychologen entwickelt wurde und sieben Eigenschaften wie beispielsweise Unabhängigkeitsstreben, allgemeine Antriebsstärke, Belastbarkeit oder Risikobereitschaft prüft.

Praxistipp

Mandanten, die den Zuschuss beantragen wollen, sollten daher selbstkritisch prüfen, ob sie die persönlichen Voraussetzungen voraussichtlich erfüllen. Als Arbeitshilfe hierzu stehen Ihnen die sechs Checklisten zur Gründu...