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Einkommensteuer | Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
Das zur privaten Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen. (1) Nach den BFH-Urteilen vom - I R 8/06 NWB WAAAC-77620 und vom - I R 83/07 NWB JAAAD-03650 ist nur diejenige Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer betrieblich veranlasst, die durch eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung abgedeckt wird. Eine ohne eine solche Vereinbarung erfolgende oder darüber hinausgehende oder einem ausdrücklichen Verbot widersprechende Nutzung ist hingegen durch das Gesellschaftsverhältnis zumindest mitveranlasst. Sie führt sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Eine Überlassungs- ...