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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13-15 | Bewirtungen: Praxisnahe Hinweise zum Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

Bei Arbeitnehmern können Bewirtungskosten als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein. Wir zeigen Ihnen als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten auf, welche Indizien nach Auffassung der Finanzverwaltung für bzw. gegen eine berufliche Veranlassung sprechen. Bei richtiger Gestaltung beteiligt sich das Finanzamt sogar an den Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines persönlichen Ereignisses (z.B. runder Geburtstag, Einstand, Dienstjubiläum oder Verabschiedung).

Track 13 | Wandel der BFH-Rechtsprechung

Unter welchen Voraussetzungen sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig, die von einem Arbeitnehmer selbst getragen werden? Diese Frage beantworten wir in den nächsten Minuten als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten.

Im Normalfall erstattet der Arbeitgeber die Aufwendungen für betrieblich veranlasste Bewirtungen. Dann stellt sich beim Mitarbeiter die Frage nach dem Werbungskostenabzug nicht. Immer häufiger kommt es aber vor, dass Arbeitnehmer die Kosten für Bewirtungen selbst tragen. Vor allem bei Feiern und anderen Veranstaltungen. Beispielsweise, wenn ein leitender Angestellter in den Ruhestand geht und sich an den Koste...