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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12 | Berufsrecht: Anwalts-GmbH & Co. KG ist weiterhin nicht eintragungsfähig

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft darf nach einer Entscheidung des BGH nicht in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden. Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Wir zeigen auf, welche Risiken für Steuerberatungsgesellschafen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG bestehen.

Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2011 entschieden: Eine Anwalts-GmbH & Co. KG hat keinen Anspruch auf die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft. Voraussetzung für die wirksame Gründung einer KG sei es, dass diese ein Handelsgewerbe betreibt. Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen. Sie sei nicht ausreichend begründet worden. Spannend ist die Frage: Welche Konsequenzen hat das BGH-Urteil für Steuerberatungsgesellschaften? Nun, zunächst einmal gibt es einen wichtigen Unterschied.

Anders als bei Rechtsanwälten ist eine GmbH & Co. KG bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus berufsrechtlicher Sicht zulässig, zumindest eingeschränkt. Nach dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist seit 2008 auch...