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Track 05 | Pflegegelder: Einnahmen aus heilpädagogischer Kindertagespflege sind steuerpflichtig
Die OFD Münster hat geklärt, wie Einnahmen aus einer heilpädagogischen Kindertagespflege steuerlich zu behandeln sind. Diese Tätigkeit wird im Regelfall zur Einkunftserzielung ausgeübt. Die Einnahmen sind somit steuerpflichtige Einkünfte i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Abzug einer Betriebsausgabenpauschale ist möglich. Die Verwaltungsanweisung nehmen wir zum Anlass, Sie auch auf ein anhängiges BFH-Verfahren zur Steuerfreiheit von Erziehungs- und Pflegegeldern hinzuweisen.
Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass das Bundesfinanzministerium seine Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Pflegegeldern bei den verschiedenen Formen der Kindertages- und Kindervollzeitpflege auf den neuesten Stand gebracht hat. In unserer August-Ausgabe 2011 hatten wir Sie darüber informiert.
Die Oberfinanzdirektion Münster ergänzt laufend die Anweisungen des BMF zur Tagespflege von Kindern. Jetzt ist ein weiterer Punkt hinzu gekommen: die steuerliche Behandlung der Einnahmen aus einer heilpädagogischen Kindertagespflege.
Die heilpädagogische Tagespflege setzt grundsätzlich eine sozialpädagogische berufliche Qualifikation voraus. Es ist daher davon auszugehen, dass sie im R...